Justice - Justiz - Giustizia

Richterliche Fachkompetenz und Unabhängigkeit

  • Autor/Autorin: Marcel Ogg
  • Beitragsarten: Science
  • Zitiervorschlag: Marcel Ogg, Richterliche Fachkompetenz und Unabhängigkeit, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2017/2
Gemäss Bundesgericht besteht kein Anspruch auf juristisch (aus)gebildete Richter (BGE 134 I 16). Gleichwohl verlangt richterliche Unabhängigkeit nach juristischer Methoden- und Fachkompetenz. Schattenrichter, denen andere den Entscheid einflüstern, sind nicht unabhängig. Umgekehrt setzt die richterliche Unabhängigkeit der Überprüfung von Methoden- und Fachkompetenz bei der Wiederwahl von Richtern Schranken. Umso wichtiger ist die Bestenauslese bei der Erst- oder Neubesetzung einer Richterstelle.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung und Fragestellung
  • 2. BGE 134 I 16 (und weitere Entscheide) und die Kritik der Lehre
  • 3. Richterliche Unabhängigkeit
  • 4. Richterliche Methoden- und Fachkompetenz
  • 4.1. Rechtsprechung als Methodenkompetenz
  • 4.2. Juristische Kenntnisse als Fachkompetenz
  • 4.3. Nicht-juristische Sachkenntnisse als Fachkompetenz
  • 5. Methoden- und Fachkompetenz als Garantie richterlicher Unabhängigkeit
  • 5.1. Die Garantie des gesetzmässigen Richters
  • 5.2. Die Rechtsprechung als unübertragbare und unentziehbare Aufgabe
  • 5.3. Unterstützung durch Gerichtsschreiber und (spezialisierte) Richterkollegen
  • 5.4. Keine Relativierung durch Rechtsmittelmöglichkeiten
  • 5.5. Effektiver Rechtsschutz innert angemessener Frist
  • 5.6. Wesentliche Erkenntnisse
  • 6. Die Fachkompetenz und Unabhängigkeit ausgewählter Richtertypen
  • 6.1. Laienrichter
  • 6.2. Generalisten
  • 6.3. Spezialisten
  • 7. Bestenauslese und richterliche Unabhängigkeit
  • 7.1. Bestenauslese bei der Erst- oder Neubesetzung einer freien Richterstelle
  • 7.2. Mangelnde Fachkompetenz als Grund für eine Abwahl oder Amtsenthebung?
  • 7.3. Folgerungen und Postulate
  • 7.4. Umsetzung im Kanton Thurgau
  • 8. Zusammenfassende Schlussbetrachtung