Justice - Justiz - Giustizia

Das Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht und in der Verwaltungsrechtspflege

Eine Analyse der Gerichtspraxis unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Autor/Autorin: Patrick M. Bucher
  • Beitragsarten: Science
  • Zitiervorschlag: Patrick M. Bucher, Das Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht und in der Verwaltungsrechtspflege, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2015/4
Das Fachrichtervotum, als Substitut des Gutachtens, ist eine Möglichkeit, wie ein Fachgericht bestimmte Aspekte des zu beurteilenden Sachverhalts entscheidungsrelevant beweisen kann. Im Beitrag wird untersucht, ob und wie der Gehörsanspruch beim Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht sowie im öffentlichen Verfahrensrecht geregelt ist und welche Probleme sich dabei in der aktuellen Praxis ergeben. Abschliessend werden Lösungsvorschläge erarbeitet, welche allfällige Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Fachrichtervotum verhindern können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Definition der wesentlichen Begriffe
  • 2.1. Definition des Fachgerichts
  • 2.2. Definition des Fachrichtervotums
  • 3. Exkurs: Funktionen der Fachrichterin und des Fachrichters
  • 3.1. Funktionen der sachverständigen Gerichtsperson im Allgemeinen
  • 3.2. Das Fachrichtervotum als besondere Funktion der sachverständigen Gerichtsperson
  • 4. Das Fachrichtervotum und der Anspruch auf rechtliches Gehör
  • 4.1. Allgemeine Aspekte
  • 4.2. Recht auf Orientierung und Anspruch auf Stellungnahme vor der Anordnung des Fachrichtervotums
  • 4.3. Recht auf Anhörung zum Fragekatalog
  • 4.4. Recht auf Offenlegung und Anspruch auf Stellungnahme zum Fachrichtervotum
  • 5. Probleme des Status Quo und Lösungsmodelle
  • 5.1. Probleme des Fachrichtervotums im Zusammenhang mit dem Gehörsanspruch
  • 5.2. Modell 1: Gericht ohne sachverständige Gerichtspersonen
  • 5.3. Modell 2: Fachrichterinnen und Fachrichter mit Triage- und Würdigungsfunktion, aber ohne Gutachterfunktion
  • 5.4. Modell 3: Fachrichterinnen und Fachrichter als «externer Gutachter» ohne Mitwirkung im Spruchkörper
  • 5.5. Modell 4: Fachrichterinnen und Fachrichter als «interne Gutachter» mit Mitwirkung im Spruchkörper
  • 6. Zusammenfassende Schlussbetrachtung