Abschied vom Laienrichtertum im Kanton Zürich
An sechs von zwölf Zürcher Bezirksgerichten sind derzeit 17 Laienrichterinnen und -richter tätig. Der Zürcher Kantonsrat hat nun beschlossen, dass ihnen ausgebildete Juristinnen und Juristen nachfolgen müssen, wenn sie dereinst aus dem Amt scheiden. Der Beitrag – ein Reprint aus der Schweizerischen Juristen-Zeitung (SJZ) im Heft 22 vom 15. November 2015, S. 556 ff. – beleuchtet die historischen Hintergründe und erläutert die aktuelle Diskussion.
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