Justice - Justiz - Giustizia

Liebe Leserinnen und Leser

Auch die Ausgabe 2015/2 von «Justice - Justiz - Giustizia» behandelt wesentliche Fragen zum zentralen und unerschöpflichen Thema der Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern.

Wir empfehlen zu Beginn die Lektüre des Beitrages von Daniela Wüthrich: Die Masterarbeit (angenommen an der Universität Bern) «Bedeutung der Parteizugehörigkeit bei den Bundesrichterwahlen», analysiert insbesondere, inwiefern die politischen Parteien eine Rolle bei den Bundesrichterwahlen in der Schweiz spielen.

Die Autorin stellt in ihrem umfassenden Beitrag das heutige Wahlsystem der Bundesrichter und deren Rechtsentwicklung vor, zudem wird ein Vergleich mit Kantonen und anderen Ländern gezogen. Sie fragt sich dabei, wieso die Wahl eines Bundesrichters parteiabhängig vorgenommen wird, wieso die Parteisteuern bei manchen Parteien höher ausfallen als bei anderen und wie sich dies mit den grundlegenden Prinzipien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbaren lässt.

In seiner Arbeit «Probleme der Aufsicht des Bundesgerichtes über die unteren eidgenössischen Gerichte (sog. Intraorgankontrolle)» widmet sich Niccolò Raselli, Bundesrichter von 1995 bis 2012, basierend auf einem Vortrag vom 29. Januar 2015 anlässlich des Studienganges «Judikative» 2015–2016 der Schweizerischen Richterakademie in Luzern, der Doppelspurigkeit der ausgeübten Kontrolle des Bundesgerichts und des Parlaments über die unteren eidgenössischen Gerichte. Er differenziert zwischen den unterschiedlichen Arten der Aufsicht und betont insbesondere die Unterscheidung zwischen der Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht, welche auch die Kontrolle der Zweckmässigkeit beinhalten, und der Oberaufsicht.

Dass diese subtile Abgrenzung oftmals Konfliktpotential enthält, zeigt Niccolò Raselli im Zusammenhang mit der Frage der Verletzung fundamentaler Verfahrensgrundsätze in seinem Beitrag «Kaltstellung durch Kollegen», der wiederum auf einem Vortrag anlässlich des Studienganges «Judikative» 2015–2016 der Schweizerischen Richterakademie basiert.

Ebenfalls Inspiriert von fünf in letzter Zeit stark beachteten Beispielen untersucht er, aufgrund welcher Kriterien ein Richter, auf gerichtlichem oder politischen Weg, seines Amtes enthob Ämter enthoben wurde und die daraus resultierenden Auswirkungen. Das Abberufungsverfahren ist, so stellt er fest, mit dem gravierenden Makel behaftet, dass die Abberufung nicht durch eine im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV unabhängige Instanz beurteilt wird.

In diesem Zusammenhang wird auch auf den Zeitungsartikel «Abgangsentschädigungen – Ständerat will Regeln für Abgangsentschädigung von Richtern» verwiesen. Der Ständerat forderte jüngst, dass die Richter der eidgenössischen Gerichte künftig eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn erhalten sollen, wenn sie – unverschuldet – nicht wiedergewählt werden. Dies ist zwar keine Antwort auf die obige, von Niccolò Raselli gestellte Frage, doch könnte diese vom Parlament vorgeschlagene Regelung die von ihm kritisierte Gesetzeslücke schliessen.

Weiter laden wir sie ein, eine umfassende Studie zur Auferlegung von Gerichtskosten an Parteivertreter von Aimon Jan Zähndler, Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht, zu lesen.

Um schliesslich das Thema unserer Schwerpunkt-Ausgabe vom 4. Dezember 2014 «Verantwortlichkeit und Haftung von Richterinnen und Richtern» anhand einer aktuellen und ernüchternden Zeitungsmeldung hier vorab schon einmal aufzugreifen, empfehlen wir den Beitrag über einen Tamilen, welcher 2013 aus der Schweiz ausgeschafft und bei seiner Ankunft in Sri Lanka verhaftet wurde. Dieser reichte Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung gegen zwei Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Asylbegehren des Mannes definitiv abgelehnt und dessen Wegweisung entschieden hatten, ein. Der Fall bleibt spannend, Fortsetzung folgt!

Neu sind die Beiträge von «Justice - Justiz - Giustizia» im Volltext auch in der Weblaw App enthalten und für Abonnenten abrufbar. Die App können Sie mit den Betriebssystemen Android (via Google play) und Apple (via App Store) downloaden, je in einer Version für Tablets und Smartphones.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Das Redaktionsteam: Emanuela Epiney-Colombo, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli.

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