Justice - Justiz - Giustizia

Zur Bedeutung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Gerichte

  • Autor/Autorin: Astrid Epiney
  • Beitragsarten: Forum
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Zur Bedeutung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Gerichte, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2014/4
Die richterliche Unabhängigkeit (Art. 191c BV) ist unabdinglicher Bestandteil des (auch) die Bundesverfassung prägenden Rechtsstaatsprinzips. Alle Verfassungsorgane sind dabei verpflichtet, diesen Grundsatz zu wahren. Daher zeugen klar abfällige oder «überzogene» Kritik an der Rechtsprechung oder das «Abstrafen» von Bundesrichtern anlässlich der Wiederwahl nicht nur von mangelndem Gespür für dieses zentrale Element des Rechtsstaates, sondern sind auch verfassungsrechtlich problematisch. Solche Relativierungen der richterlichen Unabhängigkeit bergen die Gefahr eines schleichenden (teilweisen) Unterlaufens dieses zentralen rechtsstaatlichen Grundsatzes in sich.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Vom Rechtsstaat über das Gewaltenteilungsprinzip zur richterlichen Unabhängigkeit
  • II. Zur Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit
  • III. Verpflichtete
  • IV. Zu möglichen aktuellen Gefährdungen der richterlichen Unabhängigkeit
  • 1. «Verantwortlichkeit» von Richtern und Richterinnen
  • 2. «Überschiessende» Kritik an Gerichtsurteilen
  • 3. «Abstrafen» von Richtern und Richterinnen
  • V. Schluss