Justice - Justiz - Giustizia

Plädoyer für eine grosszügige Zulassung von Ergänzungsfragen nach Art. 173 ZPO

  • Autor/Autorin: Philipp Haberbeck
  • Beitragsarten: Science
  • Zitiervorschlag: Philipp Haberbeck, Plädoyer für eine grosszügige Zulassung von Ergänzungsfragen nach Art. 173 ZPO, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2014/2
Die Lehre vertritt hinsichtlich Ergänzungsfragen im Sinne von Art. 173 ZPO eine überwiegend restriktive Linie. Nach der in diesem Beitrag dargelegten Auffassung des Autors sprechen jedoch die ratio legis von Art. 173 ZPO sowie der verfassungsmässige Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör für eine grundsätzlich extensive Zulassung von Ergänzungsfragen bis hin zu regelrechten Kreuzverhören.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Lehrmeinungen über die Frage der Zulässigkeit von Kreuzverhören unter Art. 173 ZPO
  • 3. Eigener Standpunkt: Plädoyer für eine grosszügige Zulassung von Ergänzungsfragen nach Art. 173 ZPO
  • 3.1. Der Wortlaut von Art. 173 ZPO beantwortet die Frage nicht
  • 3.2. Auch eine historische Auslegung führt in casu nicht zum Ziel
  • 3.3. Die ratio legis von Art. 173 ZPO
  • 3.4. Der Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör
  • 4. Zusammenfassung