Justice - Justiz - Giustizia

Fremde Richter, fremde Gerichte, fremdes Recht

Versuch einer rechtshistorischen Klärung

  • Autor/Autorin: Lukas Gschwend
  • Zitiervorschlag: Lukas Gschwend, Fremde Richter, fremde Gerichte, fremdes Recht, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2014/1
Die rechtshistorische Analyse zeigt, dass die in der aktuellen politischen Diskussion von nationalkonservativer Seite geltend gemachte Ablehnung fremder Richter nur unter zahlreichen Relativierungen als Eigenheit der spätmittelalterlichen Justizorganisation in der Alten Eidgenossenschaft bezeichnet werden kann. Die Formel lässt sich nicht auf die aktuelle Diskussion um die Rolle des EuGH bei der Auslegung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU anwenden, weil das Thema der fremden Richter historisch klar von jenem der fremden Gerichte zu unterscheiden ist. Historisch gesehen kann jedoch in der Schweiz eine gewisse Tradition kritischer Reserviertheit gegenüber der professionalisierten Justiz festgestellt werden, die in verstärkter Form gegenüber ausländischen Gerichten zum Ausdruck kommt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die historiographische Perspektive
  • 2. Fremde Richter oder fremde Gerichte?
  • 3. Eidgenössischer Sonderweg bei der Ablehnung fremden Rechts?
  • 4. Die Justiz als Projektionsfläche für Entfremdungsängste
  • 5. Verwendete Literatur