Justice - Justiz - Giustizia

Darf ein Richter googeln?

Insbesondere unter dem Aspekt der Gerichtsnotorietät

  • Auteur-e: Roland Infanger
  • Catégories d'articles: Science
  • Proposition de citation: Roland Infanger, Darf ein Richter googeln?, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2017/4
Darf ein Richter googeln – insbesondere unter dem Aspekt der Gerichtsnotorietät? Die Kürzestantwort lautet: Ja, unter Beachtung bestimmter Leitlinien. Nachfolgend werden wichtige verfahrensrechtliche Fragen bei der richterlichen Internetrecherche erörtert und Leitlinien für den Umgang mit dem Internet präsentiert. Der Beitrag stellt einen Auszug aus der Abschlussarbeit des Autors im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs «Judikative» 2015–2016 dar. Der besondere Dank des Autors gilt Dr. iur. Daniel Schwander, Oberrichter am Obergericht des Kantons Zürich, für seine wertvollen Inputs bei der Erstellung der Abschlussarbeit.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Tatsachen aus dem Internet
  • 2.1. Vorbemerkungen
  • 2.2. Schafft das Internet bekannte Tatsachen?
  • 2.3. Internetrecherche des Gerichts
  • 2.4. Anwendungsgebiete
  • 2.4.1. Vorbemerkungen
  • 2.4.2. Nachschlagewerke/Wissensplattformen
  •  Verlässlichkeit Wikipedia
  • 2.4.3. Soziale Netzwerke
  • 2.4.4. Geoinformationssysteme (GIS)
  • 2.4.5. Öffentliche Register
  • 3. Auswirkungen auf die prozessualen Grundprinzipien
  • 3.1. Einbringung in den Prozess
  • 3.2. Beschränkung der Beweisführung
  • 3.2.1. Vorbemerkungen
  • 3.2.2. Offenkundige Tatsachen
  • 3.2.3. Gerichtsnotorische Tatsachen
  • 3.2.4. Allgemein anerkannte Erfahrungssätze
  • 3.3. Rechtliches Gehör / Fairnessgebot
  • 4. Vergleich zwischen Zivil- und Strafprozess
  • 5. Schluss
  • 6. Zusammenfassung