Justice - Justiz - Giustizia

Keine Absage an ein zeitgemässes Justizmanagement

Anmerkungen zu BGE 137 I 1

  • Auteur-e-s: Daniel Kettiger / Andreas Lienhard
  • Proposition de citation: Daniel Kettiger / Andreas Lienhard, Keine Absage an ein zeitgemässes Justizmanagement, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2011/2
Das Bundesgericht befasst sich in BGE 137 I 1 mit der Frage des Einsichtsrecht in Unterlagen der Gerichtsverwaltung auf der Grundlage des im kantonalen Recht geregelten Öffentlichkeitsprinzips und verneint dieses wegen Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit. Das Urteil ist keine Absage an ein zeitgemässes Justizmanagement. Leistungskennzahlen betreffend einzelne Gerichtspersonen verletzen die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange sie nur der Gerichtsleitung als interne Führungsinformation zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Allgemeines zum Fall und zur Fallgeschichte
  • 2. Auszug aus den Erwägungen des Bundesgerichts
  • 3. Anmerkungen
  • 3.1. Situierung des Falls hinsichtlich des Öffentlichkeitsprinzips
  • 3.2. Kein Zusammenhang mit dem Leistungslohn
  • 3.3. Justizmanagement und richterliche Unabhängigkeit
  • 4. Fazit