Bundesgericht: Anspruch auf gehörig zusammengesetztes Gericht und auf Unbefangenheit
Nachfolgend wird zu drei Entscheiden des Bundesgerichts (BGE 133 I 1, 133 I 89 und Urteil 6P.102/2005) zum Thema «Anspruch auf gehörig zusammengesetztes Gericht und auf Unbefangenheit» je ein kurzer Kommentar aufgeführt.
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