Das Bundesgericht
Die Schweizer Richterzeitung Justice - Justiz - Giustizia
 

FAQ

Q:
Ist es möglich, die Richterzeitung auch an meine private Adresse bzw. an meine Geschäftsadresse zugestellt zu erhalten?
A:
Ja, die Zustellung der E-Mail der Richterzeitung kann an zwei E-Mail Adressen erfolgen.

Q:
Kann ich die E-Mail der Richterzeitung auch erhalten, wenn ich kein kostenpflichtiges Abonnement habe?
A:

Ja, der Erhalt der E-Mail ist nicht von einem Abonnement abhängig.

Q:
Darf ich mein Passwort jemand anderem ausleihen?
A:
Nein, Ihr Passwort ist Ihr persönliches und darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.

Q:
Darf ich die Beiträge der Richterzeitung ausdrucken und für meinen Kolleginnen und Kollegen vervielfältigen?
A:
Nein, die weitgehend vollständige Vervielfältigung der Richterzeitung elektronisch oder auf Papier zum Zwecke der Zurverfügungstellung zuhanden Nichtabonnenten ist nicht erlaubt (vgl. AGB).

Q:
Ich muss mich immer wieder neu einloggen. Wie kann ich das umgehen?
A:
Das mehrfache Wiedereanmelden ist nicht notwendig. Es funktioniert wie bei Jusletter. Wenn Sie zum ersten Mal einen Beitrag öffnen und zur Eingabe eines Passwort aufgefordert werden, geben Sie dieses ein. Dann sind Sie eingeloggt. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten: 1) Weiternavigation in demjenigen Fenster des Browsers, in dem Sie das Passwort eingegeben haben oder 2) Weiternavigation in der E-Mail der Richterzeitung und Klick auf den nächsten Beitrag. WICHTIG ist in beiden Fällen, dass Sie das erste Fenster, also jenes, in dem Sie das Passwort eingegeben haben, nicht schliessen. Dann bleiben Sie eingeloggt.

Q:
Wie werde ich über die aktuelle Ausgabe orientiert?
A:
Am selben Tag, an dem die Publikation der aktuellen Ausgabe erfolgt, werden Sie via E-Mail über die neue Ausgabe orientiert.

Q:
Ich habe einen Richterzeitung-Vertrag abgeschlossen. Das Einloggen mittels Kennung und Passwort funktioniert jedoch nicht.
A:
Anders als für den Empfang der kostenlosen E-Mail benötigen Sie für den Zugriff auf die Volltexte ein Abonnement bzw. einen Vertrag. Überprüfen Sie, ob ein solcher Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde. Stellen Sie zusätzlich sicher, dass in Ihrem Browser die Funktion 'Alle Cookies akzeptieren' eingeschaltet ist. Informationen bezüglich Einstellungen von Cookies in den Browsern finden Sie unter www.weblaw.ch/members/hilfe.asp. Nachdem Sie Ihre Einstellungen im Browser angepasst haben, schliessen Sie alle Browserfenster. Starten Sie den Browser neu und loggen Sie sich unter www.richterzeitung.ch ein.

Q:
Ich bin Mitglied der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter SVR ASM. Was muss ich machen, damit ich ein Passwort erhalte.
A:
Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter sind automatisch Abonnenten von «Justice - Justiz - Giustizia». Das Abonnement ist im Mitgliederbeitrag der SVR/ASM eingeschlossen. Senden Sie eine E-Mail an die SVR mit der Bitte um Zustellung der Login-Daten.

Q:
Kann ich mein Einzelabonnement zu einem Gruppenabonnement erweitern?
A:
Gerne nimmt Weblaw eine Erhöhung des Abonnements vor. Das neue Abonnement gilt wiederum für die Dauer eines Jahres. Bereits bezahlte Gebühren aus dem alten Abonnement werden nach verbleibenden Monaten angerechnet (Gutschrift). Bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages bzw. beim Lösen eines kleineren Abonnements, gekoppelt mit der Auflösung des bisherigen Abonnements, wird kein Geld für das aufgelöste Abonnement zurückerstattet. Bitte kontaktieren Sie uns: info@weblaw.ch.

Q:
Wieso erhalte ich die E-Mail mehrfach zugestellt?
A:
Wenn Sie die Richterzeitung E-Mail mehrfach zugestellt erhalten, bedeutet dies, dass Sie mehrmals in unserem System eingetragen sind. Senden Sie uns eine E-Mail mit den folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort und die zu löschende E-Mail-Adresse info@weblaw.ch.

Q:
Ich möchte die E-Mail abbestellen. Wie mache ich das?
A:
Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff: "Richterzeitung: Adresse löschen" an info@weblaw.ch

Q:
Ich habe meine Frage nirgends gefunden bzw. keine Antwort auf meine Frage erhalten.
A:
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das Jusletter-Team. Sie erreichen uns via E-Mail (info@weblaw.ch) oder telefonisch unter 031 380 57 77.


 
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